In Österreich gibt es immer wieder Fördermöglichkeiten für Photovoltaik und Stromspeicher, die die Investition noch attraktiver machen.
Doch eine gut dimensionierte PV-Anlage ist auch ohne Förderung wirtschaftlich.
Steirischer Sanierungsbonus 2026
Aktuell gibt es vom Land Steiermark eine Sonderförderung für bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen. Diese Förderung gilt auch für PV-Anlagen und Stromspeicher.
Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
- Förderhöhe: bis zu 15% der förderfähigen Kosten
- Anlagenleistung: max. 15 kWp pro Wohneinheit
- Gesamtbudget: 9,8 Mio. €
- Kombination mit anderen Förderungen ist möglich
Voraussetzungen:
- Die Antragsstellung muss bis spätestens 15.05.2026 erfolgen
- Die Beauftragung für diese Sanierungsmaßnahmen muss nachweislich vor dem 16. April 2025 erfolgt sein.
- Die Förderung ist für Sanierungsmaßnahmen an Hand von Rechnungen mit Ausstellungsdatum bis längstens 31. Mai 2025 möglich.
Die Vergabe erfolgt nach dem vom OGH anerkannten Rangprinzip "first come - first served" nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Anträge - solange bis das für dieses Förderprogramm vorgesehene Budget aufgebraucht ist.
Weitere Infos: Sonderförderung "Steirischer Sanierungsbonus"
EAG-Investitionsförderung für Photovoltaik & Stromspeicher
Der nächste Fördercall für die EAG-Investitionsförderung Photovoltaik und Stromspeicher findet vom 23. April bis 11. Mai 2026 statt.
Gefördert werden auch heuer wieder PV-Anlagen mit max. 150€/kWp (je nach Größe der Anlage)
und Stromspeicher mit 150€ (nur in Kombination mit Errichtung bzw. Erweiterung einer PV-Anlage).
Aktuelle Fördercall-Termine für das Jahr 2026:
- 23.04.2026 – 11.05.2026
- 16.06.2026 – 30.06.2026
- 08.10.2026 – 22.10.2026
Am 15. Oktober 2025 wurde im Nationalrat die Verlängerung der aktuell gültigen EAG-Förderverordnungen (Investitionszuschuss & Marktprämie) mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.
Diese Verlängerung gilt so lange, bis neue Verordnungen erlassen werden.
Weitere Infos: Bundesverband Photovoltaic Austria
Ökofonds: Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung
Vom 01. Oktober 2025 bis 31. Mai 2026 werden Investitionen zur Neuerrichtung und Erweiterung von innovativen Photovoltaikanlagen mit Doppelnutzung vom Land Steiermark gefördert.
Gefördert werden jedenfalls:
- Bauwerksintegrierte Photovoltaikanlagen (BIPV)
- Photovoltaikanlagen mit farbigen Modulen, deren Ausführung eine Errichtung in Bereichen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes sowie in Altstadtschutzzonen von Graz ermöglichen
- Anlagen mit Hybridkollektoren (PVT)
- Photovoltaikanlagen auf befestigten Betriebsflächen
- Photovoltaikanlagen als Parkplatzüberdachung auf befestigten Flächen
- Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden und -wällen sowie Staumauern
- Agri-Photovoltaikanlagen
- Floating PV
Die installierte Leistung muss mindestens 20 kWp betragen.
Nicht gefördert werden:
- Standard PV-Aufdachanlagen
- PV-Freiflächenanlagen
- Forschungsanlagen
- Photovoltaikanlagen ohne Netzanschluss (Inselanlagen)
Weitere Infos: Ökofonds Land Steiermark
Gemeindeförderung
Viele Gemeinden bieten Förderungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Das Ausmaß der Förderungen variiert dabei in den jeweiligen Gemeinden.
Für individuelle Informationen bitten wir Sie, in Ihrem Gemeindeamt nachzufragen.
Für nähere Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten kontaktieren Sie uns gerne unter info@sonnenstrom-stmk.at.