
Eine gut dimensionierte Photovoltaikanlage ist auch ohne Förderung wirtschaftlich.
Förderungen
Gemeinde - bitte im Gemeindeamt anfragen!
Informationen zur Antragstellung – im Jahr 2023
(gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz)
EAG Investitionszuschuss Photovoltaik & Stromspeicher
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.
- Antragstellung: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab dem 23.03.2023, 17:00 Uhr MEZ eingebracht werden.
Nach Beginn der Ticketziehung am 23.03.2023 ist die Vervollständigung erst ab dem Folgetag möglich. Die Information zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie in Ihrem Bestätigungsmail nach Ticketziehung. - Weitere Infos zur EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom finden Sie auf der Homepage der Ömag https://www.oem-ag.at EAG-INVESTITIONSZUSCHÜSSE
Die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher wird in diesem ersten Fördercall für Investitionszuschüsse (gemäß EAG) wie folgt vergeben:
Kategorie A und B: 23.3.2023 - 6.4.2023
Kategorie C und D: 23.3.2023 - 6.4.2023 |
Kategorie A: 78 Mio. Euro |
Kategorie A: 285 Euro/kWp Kategorie B: 250 Euro/kWp Kategorie C: 160 Euro/kWp Kategorie D: 140 Euro/kWp Speicher: 200 Euro/kWh |
ALLGEMEINER ABLAUF für die Antragstellung:
- Sie lösen ein „Ticket“, um die grundlegenden Daten einzugeben.
- Anschließend muss der Förderantrag vervollständigt werden („Login mit Ticket“). Die Vervollständigung ist nur während des laufenden Fördercalls möglich. Den genauen Zeitraum für die Vervollständigung Ihres Tickets finden Sie in der Ticket-Bestätigungsmail bzw. auf Ihrem Bildschirm nach erfolgreicher Ticketziehung.
Die Anträge können ausschließlich online unter www.oem-ag.at gestellt werden.
Weitere Fördercalls finden zu folgenden Terminen statt:
14.6.2023 – 28.6.2023
23.8.2023 – 6.9.2023
9.10.2023 – 23.10.2023
Wohnbauförderung des Landes Steiermark
Mit 01.01.2023 tritt die neue Wohnbauförderung des Landes Steiermark in Kraft. Die Förderung wird von einem Darlehenssystem mit laufenden Annuitätenzuschüssen auf einmalige Direktzuschüsse umgestellt. Es besteht nun erstmals auch die Möglichkeit, dass diese Förderungen online beantragt werden können. Es muss eine Benützungsbewilligung für das zu fördernde Objekt vorliegen.
Das Ausstellungsdatum der Rechnungen darf zum Zeitpunkt des Förderungsantrages nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. D.h. förderbare Investitionen aus dem Jahr 2021 oder 2022 können daher auch nachträglich eingereicht bzw. gefördert werden. „Kleine Wohnhaussanierung“ Die Förderung kann für eine Vielzahl an (Einzel-) Maßnahmen gewährt werden, wie zum Beispiel
die Verbesserung der thermischen Qualität von Außenbauteilen,
energierelevante Maßnahmen an Haustechniksystemen wie zB die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichersystemen.
Förderungshöhe bzw. max. förderbare Kosten:
Die Förderung besteht aus einem einmaligen Direktzuschuss von 15 % der Investitionskosten inkl. USt.
Nähere Informationen:
Land Stmk., A 15 Fachabteilung Energie und Wohnbau
Tel: 0316 877 3713 oder 3769
www.wohnbau.steiermark.at
Info
Förderungen - 2023
EAG Investitionszuschuss PV und Speicher
Fördercalls
23.3.2023 – 6.4.2023
14.6.2023 – 28.6.2023
23.8.2023 – 6.9.2023
9.10.2023 – 23.10.2023
Land Steiermark Wohnbauförderung
ab 1.1.2023