Förderungen
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Eine gut dimensionierte Photovoltaikanlage ist auch ohne Förderung wirtschaftlich.

Förderungen

Gemeinde - bitte im Gemeindeamt anfragen!

 

Informationen zur Antragstellung –  im Jahr 2023

(gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz)

EAG Investitionszuschuss Photovoltaik & Stromspeicher

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.

 

  • Antragstellung: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen  für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab dem 23.03.2023, 17:00 Uhr MEZ eingebracht werden.
    Nach Beginn der Ticketziehung am 23.03.2023 ist die Vervollständigung erst ab dem Folgetag möglich. Die Information zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie in Ihrem Bestätigungsmail nach Ticketziehung.
  • Weitere Infos zur EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom finden Sie auf der Homepage der Ömag https://www.oem-ag.at  EAG-INVESTITIONSZUSCHÜSSE 

Die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher wird in diesem ersten Fördercall für Investitionszuschüsse (gemäß EAG) wie folgt vergeben:

 

Kategorie A und B:

23.3.2023 - 6.4.2023

 

Kategorie C und D:

23.3.2023 - 6.4.2023

Kategorie A: 78 Mio. Euro

Kategorie B: 30 Mio. Euro

Kategorie C: 30 Mio. Euro

Kategorie D: 30 Mio. Euro

Kategorie A: 285 Euro/kWp

Kategorie B: 250 Euro/kWp

Kategorie C: 160 Euro/kWp
(maximal)

Kategorie D: 140 Euro/kWp
(maximal)

Speicher: 200 Euro/kWh
(max. 50 kWh
Nettokapazität förderfähig)

   ALLGEMEINER ABLAUF für die Antragstellung:

  1. Sie lösen ein „Ticket“, um die grundlegenden Daten einzugeben.
  2. Anschließend muss der Förderantrag vervollständigt werden („Login mit Ticket“). Die Vervollständigung ist nur während des laufenden Fördercalls möglich. Den genauen Zeitraum für die Vervollständigung Ihres Tickets finden Sie in der Ticket-Bestätigungsmail bzw. auf Ihrem Bildschirm nach erfolgreicher Ticketziehung.

Die Anträge können ausschließlich online unter www.oem-ag.at gestellt werden.

 

Weitere Fördercalls finden zu folgenden Terminen statt:

14.6.2023 – 28.6.2023

23.8.2023 – 6.9.2023

9.10.2023 – 23.10.2023

 

Wohnbauförderung des Landes Steiermark

Mit 01.01.2023 tritt die neue Wohnbauförderung des Landes Steiermark in Kraft. Die Förderung wird von einem Darlehenssystem mit laufenden Annuitätenzuschüssen auf einmalige Direktzuschüsse umgestellt. Es besteht nun erstmals auch die Möglichkeit, dass diese Förderungen online beantragt werden können. Es muss eine Benützungsbewilligung für das zu fördernde Objekt vorliegen.

Das Ausstellungsdatum der Rechnungen darf zum Zeitpunkt des Förderungsantrages nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. D.h. förderbare Investitionen aus dem Jahr 2021 oder 2022 können daher auch nachträglich eingereicht bzw. gefördert werden. „Kleine Wohnhaussanierung“ Die Förderung kann für eine Vielzahl an (Einzel-) Maßnahmen gewährt werden, wie zum Beispiel

die Verbesserung der thermischen Qualität von Außenbauteilen,

energierelevante Maßnahmen an Haustechniksystemen wie zB die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichersystemen.

Förderungshöhe bzw. max. förderbare Kosten:

Die Förderung besteht aus einem einmaligen Direktzuschuss von 15 % der Investitionskosten inkl. USt.

Nähere Informationen:

Land Stmk., A 15 Fachabteilung Energie und Wohnbau

Tel: 0316 877 3713 oder 3769

www.wohnbau.steiermark.at

 

 

 

Info

 

Förderungen - 2023

EAG Investitionszuschuss PV und Speicher

Fördercalls

23.3.2023 – 6.4.2023

14.6.2023 – 28.6.2023

23.8.2023 – 6.9.2023

9.10.2023 – 23.10.2023

 

Land Steiermark Wohnbauförderung

ab 1.1.2023